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Pflegestellen
Wir werden in absehbarer Zeit den Bewerbungsbogen einstellen.
Mit Änderung des Tierschutzgesetzes 2014 gibt es neue Vorschriften und Anforderungen, auch an Pflegestellen.
Da bisher eine Durchführungsverordnung als Grundlage für die zuständige Behörden fehlt, ist es Ermessenspielraum der Vet-Ämter wer was fordert.
Es ist nicht "gesichert" das das Vorliegen der Sachkunde auf Vereinsbene ausreicht und die betreuten Pflegstellen automatisch von einer eigenen Sachkunde freigestellt sind. Das klären wir derzeit ab.
Es ist aber durchaus möglich das die Frage ob die PS selbst die Sachkunde nachweisen muß, oder eben nicht mit jedem Vet-Amt am Ort der potentiellen PS geklärt werden muß.
Das Anfragen würden wir in jedem Einzelfall für Euch übernehmen und uns schriftlich vom jeweiligen Amts-Vet einholen.
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